Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6829
OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01 (https://dejure.org/2002,6829)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.01.2002 - 5 U 2628/01 (https://dejure.org/2002,6829)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 5 U 2628/01 (https://dejure.org/2002,6829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Übersehen eines Fahrradfahrers bei einem Abbiegevorgang; Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Fahrradfahrers; Ausgeprägte Weichteilquetschung im rechten Oberschenkel mit Decollement an der rechten ...

  • Judicialis

    BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    50 000 Euro Schmerzensgeld für junge Unfallgeschädigte bei entstellenden Oberschenkelnarben mit Folgewirkungen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden LKW mit einem die Straße bei Grünlicht auf einem kombinierten Fuß- und Radweg überquerenden Radfahrer; Höhe des Schmerzensgeldanspruchs bei schweren Weichteilverletzungen des Oberschenkels einer jungen Frau mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01
    Ist dies, wie hier, nicht der Fall, reicht es aus, mit dem Feststellungsantrag alle die Risiken abzudecken, die noch nicht eingetreten und (aus objektiver Sicht, BGH NJW 80, 2754) nicht erkennbar waren und die deshalb bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt blieben.
  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01
    Durch den zum Ausgleich des immateriellen Schadens zuerkannten Betrag werden alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten oder objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhersehbar war und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (vgl. zuletzt BGH NJW 95, 1614, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99

    Zuerkennung eines zeitlich begrenzten Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01
    Diesem Grundsatz der einheitlichen Schadensbemessung widerspricht es, das Schmerzensgeld auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum zu begrenzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1623).
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01
    Im Einzelfall mag eine Begrenzung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung angezeigt sein, wenn die künftige Entwicklung des immateriellen Schadens noch ungewiß ist (vgl. BGH NJW 75, 1463).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 1 U 134/94

    Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01
    Diesem Grundsatz der einheitlichen Schadensbemessung widerspricht es, das Schmerzensgeld auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum zu begrenzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1623).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Auch insoweit finden sich allein in der Schmerzensgeldtabelle von Slizyk genügend Belege aus der Rechtsprechung, nicht zuletzt des erkennenden Senates (OLGR 2002, 356; BGH R+S 1996, 303; OLG Celle VersR 1985, 1072; OLG Frankfurt am Main vom 3. November 1995 - 8 U 86/95; OLG Koblenz vom 23. März 1987 - 12 U 371/86; OLG Karlsruhe vom 1. Dezember 1995 - 13 U 4/94 u. v. m. ).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    - Durch das OLG Nürnberg wurde mit Urteil vom 14.01.2002 (DAR 2002, 359) nach einem Verkehrsunfall, bei dem eine junge Frau schwere Weichteilverletzungen im Oberschenkel mit notwendigem plastisch-chirurgischem Folgeeingriff und bleibenden großflächigen, entstellenden Narben, eine Bandruptur des linken Sprunggelenks, einen Abriss der spina iliaca mit andauernden Sitzbeschwerden sowie eine posttraumatische Belastungsreaktion mit der Folge einer MdE von 30 % erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR zuerkannt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - I-10 W 108/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6004
OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - I-10 W 108/01 (https://dejure.org/2001,6004)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2001 - I-10 W 108/01 (https://dejure.org/2001,6004)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - I-10 W 108/01 (https://dejure.org/2001,6004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Notars zur Belehrung über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten im Fall einer Beurkundung der Beschlüsse einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG)

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KostO § 16 § 156 Abs. 2; BNotO § 19 Abs. 1
    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 15/01
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - I-10 W 108/01
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99

    Notargebühren für Ausgliederung einer Firma aus dem Vermögen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01
    a) Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (vgl. BayObLG JurBüro 1988, 1706; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1997, 435, 436; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).

    Eine derartige Belehrungspflicht des Notars besteht zunächst dann, wenn er ausdrücklich nach der Höhe der Kosten gefragt wird; in diesem Fall muss er zutreffend antworten (BayObLG MDR 1980, 411; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490).

    Eine Belehrungspflicht des Notars kommt ferner dann in Betracht, wenn der Kostenschuldner sich in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 661, 663; JurBüro 1999, 488, 490; Bengel in Korintenberg/Lappe/ Bengel/ Reimann, a.a.O., § 16 Rdn. 47).

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 131/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01
    a) Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (vgl. BayObLG JurBüro 1988, 1706; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1997, 435, 436; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).

    Die Beträge der Gewinnverwendung stammen von der Kostenschuldnerin selbst, es handelt sich mithin um ihre eigenen Wertangaben (vgl. hierzu OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99).

  • OLG Schleswig, 18.02.1997 - 9 W 164/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01
    a) Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (vgl. BayObLG JurBüro 1988, 1706; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1997, 435, 436; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).

    Der Notar muss allgemein den kostengünstigsten Weg zur Erreichung des angegebenen Zieles weisen; er muss darauf hinwirken, dass vermeidbare Kosten nicht anfallen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 1997, 435, 436; BayObLG JurBüro 2001, 151; Waldner in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).

  • OLG Saarbrücken, 20.12.1979 - 4 W 16/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01
    1 BNotO bestehenden allgemeinen Betreuungspflicht des Notars (vgl. BayObLG MDR 1980, 411; JurBüro 1988, 1706; Bengel in Korintenberg/Lappe/.

    Eine derartige Belehrungspflicht des Notars besteht zunächst dann, wenn er ausdrücklich nach der Höhe der Kosten gefragt wird; in diesem Fall muss er zutreffend antworten (BayObLG MDR 1980, 411; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490).

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01
    Der Notar muss allgemein den kostengünstigsten Weg zur Erreichung des angegebenen Zieles weisen; er muss darauf hinwirken, dass vermeidbare Kosten nicht anfallen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 1997, 435, 436; BayObLG JurBüro 2001, 151; Waldner in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    (1) Insbesondere hatte das OLG Nürnberg in dem vom Landgericht herangezogenen Urteil vom 14.01.2002 (abgedruckt in OLGR 2002, 356 f.) unter Berücksichtigung eines immateriellen Vorbehalts ein Schmerzensgeld von 50.000 ? für angemessen erachtet für eine junge Frau, die bei einem Verkehrsunfall schwere Weichteilverletzungen im Oberschenkel mit notwendigem plastisch-chirurgischem Folgeeingriff und bleibenden großflächigen, entstellenden Narben (primärer Krankenhausaufenthalt, ohne Folgeeingriffe: 34 Tage), eine Bandruptur des linken Sprunggelenks, einen Abriss der spina iliaca mit andauernden Sitzbeschwerden sowie eine posttraumatische Belastungsreaktion erlitt.

    Außerdem hat das OLG Nürnberg als Bemessungsfaktor zu Gunsten der Verletzten berücksichtigt, dass eine erfolgte (Teil-) Zahlung von 15.000 DM angesichts der Verletzungen indiskutabel erschien und seit dem Unfall allein bis zum Erlass des Ersturteils vier Jahre vergangen waren, in denen die unmittelbaren Unfallfolgen am stärksten belasteten und eine angemessene Schmerzensgeldzahlung der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes vorrangig hätte gerecht werden können und müssen (OLG Nürnberg OLGR 2002, 356, 357).

  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 13/08

    Berücksichtigung eines Schuldenabzugsverbots bei der Ermittlung des

    Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 257; Bengel/Tiedtke in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, aaO, § 16 Rdnr. 49; Waldner in: Rohs/Wedewer, aaO, § 16 Rdnr. 32; jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2017 - 20 W 327/15

    Unrichtige Sachbehandlung durch den Notar

    Der Notar hat auch über die Kosten zu belehren, wenn er aufgrund besonderer Umstände Anlass zu der Besorgnis haben muss, einem Beteiligten drohe Schaden, weil er sich wegen mangelnder Rechtskenntnisse oder fehlendem Wissen über tatsächliche Umstände einer Gefährdung seiner Interessen nicht bewusst ist (vgl. - noch zu § 16 KostO - OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257, zitiert nach juris und m. w. N.) bzw. wenn er sich erkennbar in einem Rechtsirrtum befindet (vgl. die Nachweise bei Winkler, a.a.O., § 17 Rz. 268).

    Der Notar muss allgemein den kostengünstigsten Weg zur Erreichung des angegebenen Zieles weisen; er muss darauf hinwirken, dass vermeidbare Kosten nicht anfallen (vgl. die Nachweise bei OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257).

  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 79/18

    Notar - Aufklärungs- und Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Testaments

    aa) Wird der Notar ausdrücklich nach der Höhe anfallender Kosten gefragt, muss er sachlich zutreffend antworten (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2017, - 20 W 327/15; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 12. September 2016, - 17 W 826 - 828/16 m.w.N.; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01).

    bb) Eine Aufklärungspflicht des Notars greift darüber hinaus, wenn sich der Kostenschuldner in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01 m.w.N.).

  • KG, 21.10.2011 - 9 W 195/10

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Rubrumsberichtigung bei unrichtiger

    aa) Ein Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (BGH NJW 2010, 2218; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257 m. w. N, Rohs/Wedewer, KostO, 2. Auflage - April 2010, § 16, Rn. 32; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Auflage, § 16, Rn. 49; Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 1120).

    Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn derjenige, der die Tätigkeit des Notars in Anspruch nehmen möchte, für diesen erkennbar davon ausgeht, die von ihm gewünschte notarielle Beurkundung sei gesetzlich vorgeschrieben, während in Wahrheit keine solche Beurkundungspflicht besteht (OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257).

  • OLG Dresden, 12.09.2016 - 17 W 826/16

    Auskunftspflichten des Notars bzgl. Notarkosten

    Dann muss er sachlich zutreffend antworten (OLG Köln MittRhNotK 1999, 29 - in juris Rz. 17; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488 - in juris Rz. 20; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257 in juris Rz. 8).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    aa) Wird der Notar ausdrücklich nach der Höhe anfallender Kosten gefragt, muss er sachlich zutreffend antworten (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2017, - 20 W 327/15; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 12. September 2016, - 17 W 826 - 828/16 m.w.N.; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01).

    bb) Eine Aufklärungspflicht des Notars greift darüber hinaus, wenn sich der Kostenschuldner in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/19

    Notargebühren für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    aa)  Wird der Notar ausdrücklich nach der Höhe anfallender Kosten gefragt, muss er sachlich zutreffend antworten (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2017, - 20 W 327/15; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 12. September 2016, - 17 W 826 - 828/16 m.w.N.; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01).

    bb) Eine Aufklärungspflicht des Notars greift darüber hinaus, wenn sich der Kostenschuldner in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 05.05.2020 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    aa) Wird der Notar ausdrücklich nach der Höhe anfallender Kosten gefragt, muss er sachlich zutreffend antworten (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2017, - 20 W 327/15; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 12. September 2016, - 17 W 826 - 828/16 m.w.N.; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01).

    bb) Eine Aufklärungspflicht des Notars greift darüber hinaus, wenn sich der Kostenschuldner in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - I-10 W 108/01 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 243/15

    Belehrungspflicht des Notars; Notwendiger Hinweis gegenüber den Kostenschuldnern

    In diesem Fall muss er zutreffend antworten (OLG Düsseldorf, RNotZ 2002, 60 = JurBüro 2002, 257).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 20 W 384/01

    Zur Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren

  • LG Düsseldorf, 06.11.2015 - 25 T 114/15

    Hinweispflicht des Notars bzgl. verschiedener zur Wahl stehender

  • OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 7 W 18/18

    Kosteninformation durch den Notar

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3600
OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00 (https://dejure.org/2002,3600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2002 - 15 W 440/00 (https://dejure.org/2002,3600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2002 - 15 W 440/00 (https://dejure.org/2002,3600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Testamentsvollstreckung; Erledigung des Entlassungsverfahrens; Aufgabenerledigung des Testamentsvollstreckers; Dauertestamentsvollstreckung; Fortführung eines Unternehmens; Erledigung durch Betriebseinstellung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Umfang des ...

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 7 VI 604/95
  • LG Hagen - 3 T 78/00
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1300
  • FamRZ 2002, 1738
  • FamRZ 2002, 1783
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlaßgericht kein Raum mehr mit der Folge, daß in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (KG JFG 14, 275 ff.; BayObLGZ 1988, 42, 45 = FamRZ 1988, 770, 771; ZEV 1995, 370).

    Eine Beendigung des Testamentsvollstreckeramtes tritt ein, wenn sämtliche dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben erledigt sind, ohne daß es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf (BGHZ 41, 23, 25 = NJW 1964, 1316, 1317; BayObLGZ 1953, 357, 362; 1988, 42, 45).

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00
    Eine Beendigung des Testamentsvollstreckeramtes tritt ein, wenn sämtliche dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben erledigt sind, ohne daß es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf (BGHZ 41, 23, 25 = NJW 1964, 1316, 1317; BayObLGZ 1953, 357, 362; 1988, 42, 45).
  • BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94

    Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlaßgericht kein Raum mehr mit der Folge, daß in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (KG JFG 14, 275 ff.; BayObLGZ 1988, 42, 45 = FamRZ 1988, 770, 771; ZEV 1995, 370).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 15 W 712/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

    Ist dies nicht der Fall, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht grundsätzlich kein Raum (BayObLGZ 1985, 233; Senat NJW-RR 2002, 1300 m.w.N.).
  • KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11

    Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile: Beendigung des

    Nach dem wirtschaftlichen Niedergang der Beteiligungen ist deren gewinnbringender Verkauf gegenstandslos geworden (vgl. hierzu OLG Hamm, ZEV 2003, 27, 29).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 3 Wx 157/22
    Ist dies nicht der Fall, ist für eine Entlassung der Testamentsvollstreckerinnen durch das Nachlassgericht kein Raum (vgl. nur: OLG Hamm FamRZ 2013, 71; NJW-RR 2002, 1300 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.07.2002 - 3 U 1644/01   

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https://dejure.org/2002,8475
OLG Koblenz, 02.07.2002 - 3 U 1644/01 (https://dejure.org/2002,8475)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.2002 - 3 U 1644/01 (https://dejure.org/2002,8475)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 3 U 1644/01 (https://dejure.org/2002,8475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels; Gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel als Voraussetzung der Vollstreckung in BGB-Gesellschaft; Kein rechtliches Interesse an Schaffung eines weiteren Titels bei möglichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 795; ; ZPO § ... 736; ; ZPO § 767 Abs. 2; ; ZPO § 797 Abs. 4; ; ZVG § 150 Abs. 2; ; ZVG § 152 Abs. 1; ; ZVG § 152 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 556 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 554 Satz 2 a. F.; ; BGB § 554 Abs. 1 Nr. 1 a. F.

  • rechtsportal.de

    Herausgabe bzw. Räumung von zwangsverwalteten Grundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2002 - 3 U 1644/01
    So wird ein gegen eine BGB-Gesellschaft gerichteter Titel als nach § 736 ZPO ausreichend (BGH NJW 2001, S. 1056, 1059 und 1060), nicht aber als erforderlich angesehen.
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2002 - 3 U 1644/01
    Die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil oder einem anderen Vollstreckungstitel stellt einen gegen die guten Sitten verstoßenden Rechtsmissbrauch dar, wenn der Vollstreckende den Titel durch eine rechts- oder sittenwidrige Handlung im Bewusstsein der Unrichtigkeit herbeigeführt hat oder wenn er die Unrichtigkeit nachträglich erkannt hat und die Ausnutzung der formalen Rechtsstellung des Vollstreckenden mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar ist (vgl. BGH NJW 1999, S. 1257, 1258).
  • BGH, 26.09.1985 - IX ZR 88/84

    Klagebefugnis des Zwangsverwalters

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2002 - 3 U 1644/01
    Für diesen Klageantrag besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, da die Beklagte zu 1) nicht Vollstreckungsschuldnerin ist und die Anweisung des Vollstreckungsgerichts an den Zwangsverwalter daher nicht als Vollstreckungstitel gegen diese Beklagte wirkt (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, S. 858; Zeller /Stöber aaO. § 150 Anm. 3.7).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.04.2002 - 6 UF 157/01   

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https://dejure.org/2002,13897
OLG Saarbrücken, 23.04.2002 - 6 UF 157/01 (https://dejure.org/2002,13897)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.04.2002 - 6 UF 157/01 (https://dejure.org/2002,13897)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. April 2002 - 6 UF 157/01 (https://dejure.org/2002,13897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensverstoß wegen Verletzung des Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Familienrecht und Aufklärungsverstoß; Unfähigkeit des Antragstellers, das Umgangsrecht mit dem Kind alleine auszuüben; Unterlassene Einholung ...

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 519 a.F.; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621e Abs. 1; ; ZPO § 621e Abs. 3; ; FGG § 12; ; KostO § 16; ; KostO § 30 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de

    FGG § 12
    Schwerwiegender Verfahrensmangel im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2002 - 6 UF 157/01
    Ein Verfahrensmangel liegt dann vor, wenn gegen eine Verfahrensnorm verstoßen wurde, die den Weg zum Beschluss oder die Art und Weise seines Erlasses betrifft; hierzu gehört es insbesondere auch, dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird und dass gemäß § 12 FGG von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchgeführt und die geeignet erscheinenden Beweise erhoben werden (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 5. Aufl., § 25, Anm. 1 d m.w.N.; s. auch BGH, NJW 1993, 538; OLG Köln, ZIP 1983, 869; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rz. 2 m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.04.1983 - 2 U 153/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.04.2002 - 6 UF 157/01
    Ein Verfahrensmangel liegt dann vor, wenn gegen eine Verfahrensnorm verstoßen wurde, die den Weg zum Beschluss oder die Art und Weise seines Erlasses betrifft; hierzu gehört es insbesondere auch, dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird und dass gemäß § 12 FGG von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchgeführt und die geeignet erscheinenden Beweise erhoben werden (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 5. Aufl., § 25, Anm. 1 d m.w.N.; s. auch BGH, NJW 1993, 538; OLG Köln, ZIP 1983, 869; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rz. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 10 W 126/01   

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https://dejure.org/2001,25756
OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 10 W 126/01 (https://dejure.org/2001,25756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2001 - 10 W 126/01 (https://dejure.org/2001,25756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2001 - 10 W 126/01 (https://dejure.org/2001,25756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 147; GKG § 5 (a.F.)
    Anforderungen an die Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 8 O 247/99
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 10 W 126/01
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